AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Kevin Doubrawa Geschäftsführer KD’s

I. Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden Anwendung sobald die AGBs bei der Kontaktanfrage akzeptiert werden und bei einer Angebotsannahme.

II. Leistungen, Preise, Zahlung

KD’s Foodtruck ist(nachfolgend Caterer) verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom Caterer zugesagten Leistungen zu erbringen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Caterers zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Caterers an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden.

Rechnungen des Caterers sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

Die Rechnung wird nach der Veranstaltung in bar beglichen oder per Banküberweisung bis 8 Werktage nach Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug ist der Caterer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Caterer des einen höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 10,00 erhoben.

III. Rücktritt des Vertragspartners, Stornokosten, Rücktrittspauschale

Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und Caterer getroffen wurden, hat der Caterer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Der Caterer hat die Wahl gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.

Bei Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir:

30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %

ab 20 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %

ab 10 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 80 %

Bei Stornierung 7 Tage vor Liefertermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentliche niedriger als die angesetzte Pauschale entstanden ist. 

Nach der Veranstaltung darf es keine neu Berechnung geben seitens des Veranstalter

IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und Mindestabnahme

Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Caterer gegenüber bei Bestellung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Caterer bis spätestens 7 Werktage vor dem Termin verbindlich und schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

Die Mindestabnahmemenge liegt bei 50 Portionen.

V. Abrechnung für Personal

Das Personal wird nach dem tatsächlichen Einsatz von Aufbau am Veranstaltungsort bis Abbau am Veranstaltungsort berechnet (siehe Aufwandspauschale im Angebot). 

VI. Abrechnung der Beilagen

Die Beilagen werden nach Bestellung oder dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet.

VII. Abrechnung der Getränke

Die von uns in Kommission gelieferten Getränke werden nach ihrem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrochene Gebinde gelten als verbraucht. Ausgenommen dieser Regelung sind Getränke die innerhalb einer vereinbarten Pauschale ausgeschenkt werden und Getränke die speziell gemäß Ihrem Wunsch organsiert wurden.

VIII. Genehmigung von Veranstaltungen und Pflichten des Veranstalters/Bestellers

Die Erteilung von behördlichen Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen sind rechtzeitig und auf Kosten des Veranstalters einzuholen.

Dem Veranstalter obliegt die Einhaltung aller Auflagen und Vorschriften sowie die Verkehrssicherungspflicht. Für das Vorliegen der jeweils für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen, Versicherungen, Behördliche Auflagen und Bewilligungen trägt der Veranstalter die Verantwortung.

Erforderliche Anschlüsse für Wasser und Strom, sowie deren Kosten inkl. Verbrauchskosten

Sicherheitsüberwachungen und eventuell anfallende Reinigungen

Gewährleistung der Medizinischen Notversorgung während der Veranstaltung nach der gesetzlichen 

Das Übernehmen von eventuellen Abschlagszahlungen oder Benützungsgebühren die der Caterer zur Erfüllung seiner Dienstleistung in Anspruch nehmen muss.

Einhaltung des Feuer & Brandtechnischen Reglements

IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Rechtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Ulm

X. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im üblichen gelten die gesetzlichen Vorschrift

KD’s rollin‘ wraps

Its all about the Wrap
(Frisch u.  Regional)

Ulm 89079
Thymianweg 26
0176 735 749 23

USt-IDNr. DE 151/212/20080

Haftungsbeschränkung/Disclaimer:
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Wir haben alle verkehrsüblichen Maßnahmen unternommen, um das Risiko der Verbreitung virenbefallener Software oder
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Geschäftsführer:
Kevin Doubrawa